Käufer: Guangdong Xianhua Electric Fan Co., Ltd
Kontaktadresse: Nr. 41 Industrial Avenue, Stadt Beijiao, Bezirk Shunde, Stadt Foshan, Provinz Guangdong
Lieferant: Zhongshan Lichi Electric Motor Co., Ltd
Kontaktadresse: 3. Stock, Gebäude A, Nr. 10 Xinmao Industrial Avenue, Zhongshan City
1. Übersicht über Kooperationsprojekte
Zhongshan Lichi Electric Motor Company und Guangdong Xianhua Electric Fan Co., Ltd. haben gemeinsam ein Kooperationsprojekt zur Motorenherstellung und intelligenten Modernisierung gestartet. Ziel des Projekts ist es, durch technologische Integration und Innovation eine effiziente und intelligente Motorenproduktionslinie zu schaffen, um der wachsenden Nachfrage nach hochwertigen Motorprodukten auf dem Markt gerecht zu werden.
2. Einführung in kooperative Einheiten
Als führendes Unternehmen der heimischen Automobilindustrie verfügt die Zhongshan Lichi Motor Company über mehr als 8 Jahre Erfahrung in der Motorenherstellung und ihre Produktlinien decken zahlreiche Bereiche wie Industrie, Haushaltsgeräte usw. ab. Das Unternehmen ist für seine Forschungs- und Entwicklungskapazitäten im Bereich fortschrittlicher Technologien, sein strenges Qualitätskontrollsystem und seinen guten Ruf auf dem Markt bekannt.
Um das Handelsverhalten bei Produkten zu regeln und die legitimen Interessen von Käufer und Verkäufer zu schützen, haben Partei A und Partei B nach Rücksprache einstimmig der Unterzeichnung dieses Vertrags zugestimmt. Dabei wurden die Rechte und Pflichten beider Parteien geklärt und ein normaler Handelsablauf sichergestellt. Dabei wurde die Vertragssammlung des Zivilgesetzbuchs der Volksrepublik China und die einschlägigen Gesetze und Vorschriften berücksichtigt. Außerdem wurde eine Einigung erzielt, und nach Rücksprache haben Partei A und Partei B einstimmig der Unterzeichnung dieses Vertrags zugestimmt.
1. Anforderungen an die Produktversorgung
Der Produktname, die Spezifikationen, Modelle, Mengen und andere von Partei B geforderte Anforderungen werden an Partei B per E-Mail, Fax, WeChat oder in anderen gültigen Formen gesendet, die von beiden Parteien in Form von Bestellungen (oder Klartextinformationen) bestätigt werden. Die von Partei B gesendeten Bestellungen und Textinhalte gelten als Anhänge zu diesem Vertrag und als wichtiger Bestandteil dieses Vertrags.
2. Liefertermin, -ort und -methode
1. Liefertermin und Lieferort: Maßgeblich ist der Inhalt der von Partei B übermittelten Bestellung (oder die Klartextinformationen). Wenn Partei B den Liefertermin ändern muss, benachrichtigt Partei B Partei A innerhalb von 5 Werktagen vor dem Versand. Andernfalls verschiebt sich der Liefertermin und Partei A haftet nicht für verspätete Lieferungen.
2. Liefermethode: Gemäß der ersten Option unten trägt Partei B die Fracht.
(1) Die erste Partei befördert die Waren an den von der zweiten Partei benannten Ort.
(2) Partei A wird den Versand im Auftrag von Partei A durchführen.
(3) Die Abholung der Ware erfolgt durch Partei B.
3. Nachdem die Waren von Partei A an den Logistikanbieter oder Partei B geliefert wurden, trägt Partei B das Risiko von Beschädigung oder Verlust.
3. Zahlungsabwicklung
1. Zahlungsmethode:
(1) Die Abrechnungsfrist beträgt 30/60 Tage. Innerhalb von 5 Tagen nach Ende jeder Abrechnungsperiode gleichen beide Parteien die Bestellmenge der vorherigen Abrechnungsperiode ab, bestätigen die daraus resultierende Zahlung und zahlen die Zahlung der vorherigen Abrechnungsperiode innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss des Abgleichs. Erfolgt die Zahlung für die Waren nicht wie vereinbart, trägt Partei B die in diesem Vertrag festgelegte Haftung für Vertragsverletzungen.
(2) Die zweite Partei hat die Zahlung auf das von der ersten Partei benannte Bankkonto zu überweisen (nicht benannte Konten oder nicht vereinbarte Zahlungsarten gelten als ungültig, andernfalls gehen sämtliche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen zu Lasten der zweiten Partei).
2. Die angegebenen Bankkontodaten der Partei A lauten wie folgt:
Kontoname: Zhongshan Lichi Electric Motor Co., Ltd; Einzahlungsbank: ICBC Zhongshan Xiaolan Taifeng Branch; Konto: 2011004809200045997.
4. Qualitätsstandards und Produktakzeptanz
1. Die Produktqualitätsstandards werden gemäß den in diesem Vertrag, den relevanten Zeichnungen und Spezifikationen festgelegten Standards akzeptiert.
2. Basierend auf der Qualität des Herstellers des Lieferanten wird die tatsächliche Leistung durch die Qualifikation des Herstellers bestätigt.
3. Abnahmeprozess:
(1) Am Tag, an dem Partei A die Waren am Lieferort abliefert, führen beide Parteien eine Vor-Ort-Kontrolle der Waren gemäß den oben genannten Qualitätsstandards durch. Die zweite Partei veranlasst unverzüglich die Abnahme der oben genannten Waren.
(2) Hat Partei B Einwände hinsichtlich der Menge, Verpackung und optischen Qualität der Produkte, so muss sie diese ab dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich gegenüber Partei A vorbringen.
(3) Das Produkt wird Partei B zur Abnahme übergeben. Wenn Partei B innerhalb von 7 Tagen nach der Abnahme keine schriftlichen Einwände erhebt, gilt das Produkt als qualifiziert. Die zweite Partei darf aufgrund von Problemen mit der Produktqualität weder Nachbesserung, Umtausch oder Rückgabe noch Entschädigungen oder Bußgelder verlangen.
(4) Die von den Mitarbeitern der Partei B genehmigten Kontoauszüge, Kaufaufträge, Lieferscheine und sonstigen Dokumente im Zusammenhang mit der Transaktion gelten als von Partei B bestätigt.
5. Kundendienst
1. Qualitätssicherungszeitraum: Der kostenlose Gewährleistungszeitraum für das Produkt beträgt 2 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Abnahme.
2. Wenn Partei B während der Garantiezeit feststellt, dass die von Partei A gelieferten Produkte die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, benachrichtigt Partei B Partei A unverzüglich. Partei A muss innerhalb eines Tages nach Erhalt der Benachrichtigung Reparaturdienste oder Nachbesserungen durchführen. Wenn die Qualitätsprobleme jedoch durch unsachgemäßen Betrieb des Produkts durch Partei B oder aus anderen Gründen verursacht werden, kann Partei A Reparaturdienste durchführen, die Kosten trägt jedoch Partei B.
6. Haftung bei Vertragsverletzung
1. Wenn Partei B die Zahlung nicht rechtzeitig leistet, muss Partei B Partei A für jeden Tag der Verzögerung eine Strafe in Höhe von 0,03 % des geschuldeten Gesamtbetrags zahlen. Wenn der Verzugszeitraum 7 Tage überschreitet, hat Partei A das Recht, diesen Vertrag zu kündigen und kann von Partei B eine Vertragsverletzungshaftung in Höhe von 20 % des geschuldeten Gesamtbetrags verlangen und Partei A für alle Verluste und Kosten entschädigen, die durch den Rechtsschutz entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren, Prozesskosten, Erhaltungsgebühren, Notargebühren, Reisekosten usw.).
2. Entspricht die Qualität der gelieferten Ware nicht den in diesem Vertrag festgelegten Qualitätsanforderungen, so wird Partei A unverzüglich nachbessern und alle hierdurch entstehenden Aufwendungen tragen.
3. Wenn Partei B diesen Vertrag einseitig ohne die Zustimmung von Partei A kündigt, zahlt Partei B Partei A eine Strafe von mindestens 5 % des Vertragspreises.
7. Höhere Gewalt
Wenn während der Laufzeit dieses Vertrags eine der Parteien aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen weiter zu erfüllen, kann ihre Haftung aufgrund des Auftretens höherer Gewalt teilweise oder vollständig ausgeschlossen werden. Die Partei, die von höherer Gewalt betroffen ist, muss die andere Partei jedoch unverzüglich schriftlich über das Auftreten höherer Gewalt informieren und der anderen Partei innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten höherer Gewalt von den zuständigen Regierungsbehörden ausgestellte Nachweisdokumente vorlegen. Wenn eine Vertragspartei die Erfüllung des Vertrags verzögert und höhere Gewalt eintritt, kann sie nicht von der Haftung ausgeschlossen werden.
8. Unter den folgenden Umständen kann dieser Vertrag gekündigt werden:
1. Sowohl Partei A als auch Partei B erzielen durch Konsultation einen Konsens;
2. Wenn eine Partei mit der Erfüllung ihrer Hauptpflichten in Verzug gerät und diesen nicht innerhalb von 5 Tagen nach Aufforderung nachkommt;
3. Wenn eine Partei mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug gerät oder sonstige Verstöße begeht, die dazu führen, dass der Vertragszweck nicht erreicht werden kann.
9. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden durch freundschaftliche und kooperative Verhandlungen zwischen Partei A und Partei B beigelegt. Scheitern die Verhandlungen, vereinbaren beide Parteien, Klage beim Volksgericht am Sitz von Partei A einzureichen.
10. Lieferung
Alle Mitteilungen, Dokumente und Materialien aller Parteien werden per Post, Fax oder E-Mail an die in diesem Vertrag angegebene Adresse zugestellt. Bei einer Adressänderung muss die Partei, die die Änderung vornimmt, die andere Partei innerhalb von 7 Tagen nach der Änderung schriftlich benachrichtigen. Andernfalls gelten die in diesem Vertrag angegebenen Informationen.
11. Wirksamkeit und Komponenten
1. Alle in diesem Vertrag nicht geregelten Punkte werden durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Zusatzvereinbarung ergänzt, die die gleiche Rechtswirkung hat wie dieser Vertrag.
2. Dieser Vertrag tritt mit dem Datum seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Er wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei jede Partei eine Kopie erhält. Beide Ausfertigungen haben die gleiche Rechtswirkung.
Partei A (Siegel): Partei B (Siegel):
Gesetzlicher Vertreter/Bevollmächtigter: Gesetzlicher Vertreter/Bevollmächtigter:
Unterzeichnungsdatum: 15. Juli 2024 Unterzeichnungsdatum: 15. Juli 2024