Käufer: Zhangzhou Lidaxin Optoelectronics Technology Co., Ltd
Kontaktadresse: Xingtai Industrial Park, Wirtschaftsentwicklungszone des Landkreises Changtai, Stadt Zhangzhou, Provinz Fujian
Lieferant: Zhongshan Lichi Electric Motor Co., Ltd
Kontaktadresse: 3. Stock, Gebäude A, Nr. 10 Xinmao Industrial Avenue, Zhongshan City
Gemäß den einschlägigen Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften des Landes unterzeichnen Käufer und Lieferant diesen Vertrag auf Grundlage der Grundsätze der Gleichheit, des gegenseitigen Nutzens und des durch Konsultation erzielten Konsenses, damit Käufer und Lieferant ihn einhalten und ausführen können.
Artikel 1: Beschaffungsvertrag
1.1 Preisgrundsätze
1.1.1 Preisverhandlungen.
1.1.2 Der Preis wird in vorheriger Absprache zwischen Angebot und Nachfrage festgelegt und der konkrete Preis wird im Kaufvertrag des Käufers aufgeführt. Hat der Lieferant Einwände gegen den Bearbeitungspreis, muss er diese am selben Tag schriftlich vorbringen. Andernfalls gilt dies als Zustimmung des Käufers zum Preis.
1.2 Gesamtes Transaktionsvolumen: wird durch Verhandlungen zwischen den Angebots- und Nachfrageparteien bestimmt.
1.3 Name, Spezifikationen, Modell, Maßeinheit, Menge, Stückpreis, Menge und Liefertermin der vom Käufer gekauften Rohstoffe unterliegen dem "Kaufvertrag" des Käufers oder anderen von beiden Parteien schriftlich bestätigten Kaufaufträgen. Der Kaufvertrag ist wirksamer Bestandteil dieses Vertrages.
1.4 Die Transaktion zwischen den Parteien von Angebot und Nachfrage muss auf den Grundsätzen der Gleichheit und des gegenseitigen Nutzens auf dem Markt basieren. Die Rechte und Pflichten beider Parteien müssen durch faire Preise, Transaktionsbedingungen und die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags festgelegt werden.
Artikel 2: Qualitätsnormen für Rohstoffe
2.1 Die Qualitätsanforderungen und technischen Parameter der Rohstoffe unterliegen dem "Technical Agreement Commitment Letter" und dem neuesten "Technical Specification Book" und "Component Recognition Letter", die vom Käufer und Lieferanten unterzeichnet werden. Der "Technical Agreement Commitment Letter", "Technical Specification Letter" und "Component Recognition Letter" haben die gleiche Rechtswirkung wie dieser Vertrag.
2.2 Die vom Lieferanten bereitgestellten Rohstoffe müssen von der Originalfabrik des Lieferanten hergestellt werden und dürfen nicht von außen zugekauft oder durch Auftragsverarbeitung bereitgestellt werden. Die Qualität muss vollständig mit dem "Technical Agreement Commitment Letter", "Technical Specification Letter" und "Part Recognition Letter" übereinstimmen und muss der EU-Richtlinie 2011/65/EU und ihren überarbeiteten Richtlinien (bezeichnet als EU-RoHS-Richtlinie) sowie dem kalifornischen Gesetz RoHS Light Requ entsprechen.IREMENT (AB1109) California RoHS Lighting Requirements (AB1109) (bezeichnet als California RoHS), die neueste EU-Verordnung EG/1907/2006 "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (bezeichnet als REACH-Verordnung)《California Proposition 65-CA Prop 65》、Die EU-Pops-Verordnung (EU) 2019/1021, einschließlich der EU-Gesetze über persistente organische Schadstoffe (POPs) und TSCA (Toxic Substances Control Act), verlangt die vollständige Einhaltung der Liste gefährlicher Stoffe in Lidaxin. Wenn die oben genannten Vorschriften aktualisiert werden oder die Nachfrageseite die Einhaltung anderer Vorschriften verlangt, muss der Lieferant Rohstoffe bereitstellen, die den einschlägigen Vorschriften entsprechen, wie von der Nachfrageseite gefordert. Wenn die vom Lieferanten bereitgestellten Rohstoffe nicht den oben genannten Umweltgesetzen und -vorschriften entsprechen, muss der Lieferant den Käufer für alle dadurch verursachten Verluste entschädigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche der Kunden des Käufers.
2.3 Mit schriftlicher Zustimmung des Käufers kann der Lieferant Produkte liefern, die von der angegebenen Marke des Käufers hergestellt werden, und der Lieferant hat das Recht, als Vertriebsvertreter aufzutreten. Die Produktqualität muss vollständig mit dem "Technical Agreement Commitment Letter", "Technical Specification Letter" und "Component Recognition Letter" übereinstimmen und muss die oben genannten RoHS-Anforderungen erfüllen. Es dürfen keine gefälschten oder minderwertigen Produkte des Markenherstellers vorhanden sein. Wenn Produkte vorhanden sind, die die RoHS-Anforderungen nicht erfüllen oder gefälscht oder minderwertig sind, muss der Lieferant den Käufer für alle dadurch verursachten Verluste entschädigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche von Kunden des Käufers.
Die vom Käufer gewünschten Marken- und Modellangaben bedürfen der gegenseitigen Vereinbarung.
2.4 Geltende Bedingungen für Rohstofflieferanten (Agenten, Händler)
2.4.1 Das vom Lieferanten (Rohstoffvertreter) dem Nachfrager vorgelegte Vertretungszertifikat muss vom Hersteller des von ihm vertretenen Produkts gesetzlich autorisiert sein. Der Lieferant garantiert, dass er während der Dauer der Zusammenarbeit mit dem Nachfrager das Recht hat, als Vertreter für diese Produkte aufzutreten, und achtet darauf, das Vertretungszertifikat auf dem neuesten Stand zu halten, um sicherzustellen, dass seine Vertretungsrechte gültig sind.
2.4.2 Die vom Lieferanten an den Käufer gelieferten Produkte müssen Originalfabrikprodukte sein, ohne Auspacken oder Zusammenfügen, ohne Verwendung von Rohstoffen Dritter zum Ersetzen, ohne Verwendung von abgelaufenen Materialien zum Auspacken und Ersetzen und ohne Verwendung von abgelaufenen Materialien zur Rückgabe neuer Materialien.
2.4.3 Die Qualität der vom Lieferanten gelieferten Produkte muss vollständig mit dem "Technical Agreement Commitment Letter", "Technical Specification Letter" und "Component Recognition Letter" übereinstimmen und muss der EU-Richtlinie 2011/65/EU und ihren überarbeiteten Richtlinien sowie der California Act RoHS Light Requirement (AB1109), der California Act RoHS Lighting RoHS Requirements (AB1109) (bezeichnet als California RoHS), der neuesten EU-Verordnung EC/1907/2006 "Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals" (bezeichnet als
REACH-Verordnung)《Kalifornien
Vorschlag 65-CA Prop 65》、EU-POP-Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) TSCA
Gemäß Umweltgesetzen und -vorschriften wie dem Gesetz zur Kontrolle giftiger Substanzen basiert die vollständige Anforderung auf der Liste gefährlicher Substanzen von Lidaxin, die alle gefälschten oder minderwertigen Produkte dieses Markenherstellers verbietet. Wenn es Aktualisierungen der oben genannten Gesetze gibt oder wenn die Nachfrageseite die Einhaltung anderer Gesetze verlangt, muss der Lieferant Rohstoffe bereitstellen, die den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, wie von der Nachfrageseite gefordert.
2.4.4 Wenn die Produkte des Lieferanten die oben genannten Anforderungen zur Kontrolle von Schadstoffen nicht erfüllen, gefälscht oder minderwertig sind oder wenn die Qualität der vom Lieferanten gelieferten Produkte Mängel und Verluste an den Produkten des Nachfragers verursacht, ist der Lieferant für alle Ansprüche und damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen verantwortlich, die von Dritten gegen den Nachfrager erhoben werden. Der Lieferant muss dem Käufer alle dadurch verursachten Verluste ersetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche von Kunden des Käufers.
2.4.5 Handelt der Lieferant als Vertreter, gilt insbesondere Artikel 2.4 dieses Vertrags; der Lieferant hat seine Verantwortlichkeiten und Pflichten jedoch auch gemäß den anderen Bestimmungen dieses Vertrags zu erfüllen.
Artikel 3: Verpackungsmethode der Rohstoffe
Der Lieferant muss die Rohstoffe entsprechend den Anforderungen der unterschiedlichen Materialeigenschaften angemessen verpacken und die Verpackungsmaterialien müssen sauber sein. Gleichzeitig muss der Lieferant sicherstellen, dass die Qualität der Materialien nicht beeinträchtigt wird. Der Lieferant muss die inneren und äußeren Beutel (Kisten, Pakete, Bündel) der Rohstoffverpackung versiegeln und verpacken und jeden Beutel (Kiste, Paket, Bündel) entsprechend den Anforderungen des Käufers etikettieren. Der Inhalt auf dem Etikett muss vollständig entsprechend den Anforderungen des Käufers ausgefüllt werden. Wenn die Verpackung der Rohstoffe des Lieferanten den Anforderungen nicht entspricht, hat der Käufer das Recht, die Annahme der Rohstoffe zu verweigern, und der Lieferant trägt die Haftung für Vertragsbruch bei verspäteter Lieferung.
Artikel 4: Liefermethode
4.1 Lieferzeit: Der Lieferant liefert dem Käufer die Rohstoffe zu dem im Kaufvertrag angegebenen Datum und in der angegebenen Menge. Der Käufer bestätigt dem Lieferanten innerhalb von [zehn] Tagen nach Ablauf der Rohstoffabnahmefrist schriftlich die tatsächliche Liefermenge und den Liefertermin. Diese schriftliche Bestätigung dient als Grundlage für die Zahlungsabwicklung zwischen Käufer und Lieferant und gilt nicht als Erfüllung der Anforderungen des Käufers hinsichtlich Rohstoffqualität und -menge.
4.2 Liefermethode und -ort: Der Lieferant ist für den Transport der Rohstoffe an den vom Käufer angegebenen Ort verantwortlich. Der Käufer muss eine Person benennen, die den Lieferschein entgegennimmt und zur Bestätigung unterschreibt, bevor er ihn an den Lieferanten zurücksendet. Die Lieferfracht trägt der Lieferant, und alle Risiken von Verlust und Beschädigung vor Ankunft der Waren am angegebenen Ort des Käufers trägt der Lieferant.
4.3 Probenlieferung: Der Lieferant muss mindestens 2 Proben liefern, die versiegelt und aufbewahrt werden müssen. Auf den Proben müssen Hersteller, Lieferdatum, Qualitätszustand, Materialzustand usw. angegeben sein (spezifisch für die von beiden Parteien festgelegte Probenleistung), und der offizielle Stempel des Lieferanten muss auf den oben genannten Inhalten angebracht sein.
4.4 Die Probe muss die gleiche Qualität wie das vom Lieferanten gelieferte Produkt aufweisen, und der Lieferant verpflichtet sich, die Probe als Grundlage für die Bestätigung der Qualität des Produkts in der Zukunft zu verwenden. Wenn der Lieferant keine Proben liefert, die Qualität der Proben nicht mit den gelieferten Produkten übereinstimmt oder die Proben nicht den Anforderungen von Lidaxin entsprechen, hat der Käufer das Recht, die Produktcharge abzulehnen und vom Lieferanten die Haftung für Vertragsbruch bei verspäteter Lieferung und Produkten, die nicht den Standards entsprechen, zu verlangen.
4.5 Der Käufer hat das Recht, die Aufbewahrungsfrist der Probe anhand der Leistung der Probe und der Haltbarkeit des Produkts, auf das sich die Probe bezieht, festzulegen. Der Lieferant ergänzt und bewahrt die Proben unverzüglich nach Erhalt der Aufforderung des Käufers gemäß den Anforderungen von Artikel 4.3 auf.
Artikel 5: Annahmeverfahren
5.1 Die Abnahmefrist beträgt [zehn] Tage ab dem Datum des Warenerhalts. Während der Abnahmefrist muss der Käufer Prüfungen gemäß den im "Technical Agreement Commitment Letter", "Technical Specification Letter", "Part Acceptance Letter" und den Standards für die Wareneingangsprüfung vereinbarten Qualitätsstandards durchführen; die Abnahme der Rohstoffe durch den Nachfrager ist auch eine Probenahme. Die Abnahme der Rohstoffe und der Produktion durch den Nachfrager kann nicht so angesehen werden, dass die Rohstoffe die im "Technical Agreement Commitment Letter", "Technical Specification Book" und den Standards für die Wareneingangsprüfung festgelegten Qualitätsstandards erfüllen oder die Anforderungen des Nachfragers erfüllen.
5.2 Stellt der Besteller fest, dass die Rohmaterialien nicht dem Vertrag entsprechen, so hat er gegenüber dem Lieferanten schriftliche Beanstandungen zu erheben; stellt der Besteller während der Produktion Qualitätsmängel fest, so hat der Lieferant ebenfalls den vollen Schadensersatz wegen Vertragsverletzung zu zahlen.
5.3 Der Lieferant muss innerhalb von [zwei] Tagen nach Erhalt des schriftlichen Einspruchs des Nachfragers eine Stellungnahme zur Bearbeitung abgeben. Andernfalls gilt der Einspruch und die Stellungnahme des Nachfragers als akzeptiert und der Lieferant muss die Angelegenheit gemäß der Stellungnahme des Nachfragers bearbeiten.
Artikel 6: Zahlungsmethode
6.1 Der Lieferant stellt monatlich Umsatzsteuerrechnungen auf Basis der tatsächlich qualifizierten und zwischen Käufer und Lieferant gemeinsam bestätigten Liefermenge und -summe aus. 6.2 Zahlungsweise und Währung für die Waren aus diesem Vertrag richten sich nach den Bestimmungen des Beschaffungsvertrages.
Artikel 7: Weitere Pflichten des Lieferanten
7.1 Der Lieferant ist für die Vertraulichkeit aller vom Nachfrager bereitgestellten Informationen verantwortlich und darf den Inhalt der oben genannten Informationen nicht an Dritte außerhalb dieses Vertrags weitergeben. Andernfalls hat der Nachfrager das Recht, alle "Kaufverträge" jederzeit zu kündigen, und der Lieferant muss den Nachfrager für alle entstandenen Verluste zu entschädigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche von Kunden des Nachfragers.
7.2 Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer die Produktionskapazität und den Betriebsführungsstatus ähnlicher Materialien sowie die Betriebsführungsdokumente mitzuteilen.
7.3 Wenn der Lieferant die Zusammenarbeit mit dem Nachfrager einseitig vorzeitig beendet oder wenn bestimmte Produkte eingestellt werden müssen oder wenn der Lieferant die Zusammenarbeit mit dem Nachfrager nur für bestimmte Produkte einseitig vorzeitig beendet, wird der Lieferant den Nachfrager sechs Monate im Voraus schriftlich darüber informieren. Die Fristen des Lieferanten
Während der sechsmonatigen Übergangsfrist soll die Belieferung des Nachfragers bis zum Ende der sechsmonatigen Übergangsfrist fortgeführt werden. 7.4 Der Lieferant stellt sicher, dass bei gleichen Marktbedingungen die Bestellbedarfe des Nachfragers vorrangig gedeckt werden.
Artikel 8: Haftung für Vertragsverletzungen
8.1 Der Lieferant liefert die Rohstoffe, die den Vertragsanforderungen entsprechen, pünktlich nach Erhalt des Kaufvertrags oder der Mitteilung des Käufers. Wenn der Lieferant die Waren aus Gründen, die nicht vom Käufer verursacht wurden, nicht rechtzeitig liefert, zahlt der Lieferant dem Käufer für jeden Tag der Verzögerung eine Strafe in Höhe von [5] % des Gesamtpreises der Warencharge. Wenn der Lieferant die Waren nicht innerhalb von [zehn Tagen] nach Ablauf der Frist liefert, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung des Lieferanten und der Käufer hat das Recht, die Auftragscharge zu stornieren. Zusätzlich zu der oben genannten Verzugsstrafe zahlt der Lieferant dem Käufer eine einmalige Strafe in Höhe von [20] % des Gesamtpreises der Warencharge. Wenn der Lieferant die Waren aus Gründen, die nicht vom Abnehmer verursacht wurden, nicht rechtzeitig liefert, hat der Abnehmer das Recht, die Zahlungsfrist basierend auf der verspäteten Lieferzeit zu verlängern, ohne eine Haftung für Vertragsverletzungen zu übernehmen.
8.2 Wenn der Lieferant die Ware nicht rechtzeitig liefert und der Käufer vom Kunden aufgrund der verspäteten Lieferung zur Haftung für Vertragsbruch herangezogen wird oder der Kunde die Bestellung storniert, trägt der Lieferant die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Käufer, die dadurch beim Käufer entstandenen zusätzlichen Eil- und Transportkosten sowie die damit verbundenen Materialbereitstellungsverluste und Lagerkosten, die beim Käufer aufgrund der Stornierung der Bestellung durch den Kunden entstehen.
Wenn Verpackung und Qualität der vom Lieferanten gelieferten Rohstoffe nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen und der Käufer deren Verwendung zustimmt, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage von Qualität und Preis. Wenn der Käufer der Verwendung nicht zustimmt, hat der Käufer das Recht, die Waren zurückzugeben, und der Käufer hat das Recht, vom Lieferanten eine Strafe in Höhe von [10] % des Gesamtbetrags der Chargenzahlung an den Käufer zu verlangen. Wenn dem Käufer hierdurch Verluste entstehen, ist der Lieferant für alle Verluste verantwortlich.
8.4 Wenn aufgrund der Qualität der Rohstoffe des Lieferanten Mängel und Schäden an den Produkten des Käufers entstehen, gehen sämtliche von Dritten geltend gemachten Ansprüche und damit verbundene gesetzliche Verpflichtungen zu Lasten des Lieferanten.
8.5 Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 7.3 dieses Vertrags nicht nach oder lehnt er die Annahme der Bestellung des Käufers ab oder storniert er die Bestellung nach der Annahme, so zahlt der Lieferant dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von [10] % der Gesamtzahlung für alle vom Käufer während des Zusammenarbeitszeitraums aufgegebenen Bestellungen (d. h. der Gesamtzahlung für alle Bestellungen),
Der Lieferant ist damit einverstanden, dass der Käufer die oben genannte Vertragsstrafe direkt von der zu zahlenden Ware abzieht. Reicht die Ware nicht aus, um die Vertragsstrafe auszugleichen, ist der Lieferant verpflichtet, die entsprechende Differenz auszugleichen.
8.6 Zu den im Vertrag genannten Verlusten gehören unter anderem zusätzliche Materialkosten, Arbeits-, Energie-, Transport-, Rückruf- und andere damit verbundene Kosten, die dem Nachfrager aufgrund verspäteter oder unzureichender Lieferung oder Qualitätsproblemen oder aufgrund einer Vertragsverletzung des Lieferanten entstehen, sowie Kosten, die dem Kunden durch die Stornierung von Bestellungen und durch Kundenansprüche entstehen;
Und die Prozesskosten, Anwaltskosten, Untersuchungs- und Beweismittelsammlungsgebühren, Konservierungsgebühren, Konservierungsversicherungsgebühren, Reise- und Unterbringungskosten, die vom Nachfrager gezahlt werden, um eine solche Entschädigung zu bearbeiten oder einzutreiben; Und andere Entschädigungs- oder anspruchsbezogene Kosten, die vom Nachfrager hierfür gezahlt werden. Reicht die in den Klauseln 8.1 bis 8.5 oben festgelegte Vertragsstrafe nicht aus, um die vom Käufer erlittenen Verluste auszugleichen, gleicht der Lieferant die Differenz zwischen der Vertragsstrafe und den vom Käufer erlittenen Verlusten aus.
8.7 Falls der Lieferant eines der folgenden Verhaltensmuster an den Tag legt, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag einseitig und schriftlich gegenüber dem Lieferanten zu kündigen und vom Lieferanten den Ersatz der dem Käufer entstandenen Verluste und entsprechenden Verbindlichkeiten aus der Vertragsverletzung zu verlangen.
(1) Ausstellung falscher Rechnungen an den Nachfrager oder Vorlage von Rechnungen, die von anderen ausgestellt wurden und die nicht den tatsächlichen Geschäftstätigkeiten entsprechen;
(2) die an den Besteller ausgestellten Rechnungen können nicht authentifiziert werden, stimmen nicht mit der Echtheitsprüfung überein oder sind ungültig oder aus einem sonstigen Grund für ungültig erklärt worden;
(3) Nichtausfertigung der Rechnungen an den Fordernden zum vereinbarten Zeitpunkt oder Weigerung, die Rechnungen an den Fordernden auszustellen;
(4) Der Käufer verliert die Rechnung aufgrund unvorhergesehener Umstände und der Lieferant arbeitet nicht mit dem Käufer zusammen, um andere Mehrwertsteuerbelege zu erhalten oder die Rechnung neu auszustellen.
(5) Die Steueridentität des Lieferers hat sich geändert, ohne dass der Erwerber hiervon rechtzeitig unterrichtet wurde;
(6) Der Lieferer führt die entsprechende Umsatzsteuer nicht fristgerecht an die Steuerbehörde ab, so dass der Nachfrager die Vorsteuer nicht anrechnen kann.
(7) Sonstige Sachverhalte, in denen aus beim Lieferer liegenden Gründen eine Ausgleichsmöglichkeit der Vorsteuer auf der Nachfrageseite nicht besteht.
8.8 Wenn die Rohstoffe die Rückgabebedingungen erfüllen und der Käufer eine Rückgabe verlangt, erhält der Lieferant die Waren innerhalb der in der Rückgabemitteilung angegebenen Frist ab dem Datum des Erhalts der Rückgabemitteilung am angegebenen Ort des Käufers. Für jeden Tag der Verzögerung hat der Käufer das Recht, eine Gebühr für die Belegung des Veranstaltungsorts in Höhe von einem Prozent pro Tag auf der Grundlage des gesamten Rückgabepreises zu erheben. Die Die Gebühr für die Nutzung des Veranstaltungsortes kann vom Käufer je nach tatsächlicher Situation angepasst werden. Wenn Anpassungen vorgenommen werden, werden diese gemäß den vom Käufer schriftlich angekündigten Standards umgesetzt.
Wenn der Käufer ohne triftigen Grund nicht rechtzeitig zahlt und den Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Lieferanten bezahlt, ist der Lieferant berechtigt, vom Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des ausstehenden Betrags für jeden Tag der Verzögerung zu verlangen, mit einer maximalen Vertragsstrafe von 20 % des ausstehenden Betrags. Wenn der Nachfrager die Zahlung unangemessen um mehr als 30 Tage verzögert, ist der Lieferant berechtigt, die Annahme von Bestellungen auszusetzen, wobei die daraus resultierenden Folgen vom Nachfrager selbst zu tragen sind.
8.10 Kommt es zwischen Angebots- und Nachfragepartei zu Streitigkeiten hinsichtlich der Produktqualität, einer Auftragsverzögerung oder einer Stornierungsforderung und kann keine Einigung erzielt werden, hat die Nachfragepartei das Recht, die Zahlung der Waren auszusetzen und haftet nicht für den Vertragsbruch bei überfälliger Zahlung.
Artikel 9: Höhere Gewalt
Wenn der Lieferant die Lieferung verzögert oder den Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann, muss er den Käufer unverzüglich und schriftlich über die Gründe für die Unfähigkeit, die Lieferung zu erbringen oder vollständig zu erfüllen, informieren, und zwar innerhalb von 10 Tagen im Voraus oder 1 Tag nach dem Auftreten der höheren Gewalt, um etwaige Verluste, die dem Käufer entstehen können, zu mindern; und innerhalb einer angemessenen Frist
Innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt der höheren Gewalt ist es dem Lieferanten nach Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Institution gestattet, den Vertrag zu verschieben, teilweise zu erfüllen oder nicht zu erfüllen und wird je nach Situation ganz oder teilweise von der Haftung befreit.
8.6 Zu den im Vertrag genannten Verlusten gehören unter anderem zusätzliche Materialkosten, Arbeits-, Energie-, Transport-, Rückruf- und andere damit verbundene Kosten, die dem Nachfrager aufgrund verspäteter oder unzureichender Lieferung oder Qualitätsproblemen oder aufgrund einer Vertragsverletzung des Lieferanten entstehen, sowie Kosten, die dem Kunden durch die Stornierung von Bestellungen und durch Kundenansprüche entstehen;
Artikel 10: Mitteilung und Lieferung
10.1 Alle Mitteilungen, Dokumente und Materialien, die vom Lieferanten und vom Nachfrager im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags herausgegeben oder bereitgestellt werden, sind an die in diesem Vertrag angegebene Adresse, die bei der Zusammenarbeit verwendete E-Mail-Adresse, per Fax oder andere schriftlich vereinbarte Informationsübermittlungsmethoden zuzustellen. Wenn eine Partei ihren Standort ändert oder ihre E-Mail-Adresse oder Faxnummer wechselt, muss sie die andere Partei innerhalb von 3 Tagen nach der Änderung schriftlich darüber informieren.
10.2 Wird das Dokument persönlich übergeben, gilt es mit der Übergabe als zugestellt; wird es per E-Mail übergeben, gilt es mit der Absendung der E-Mail als zugestellt; wird es per Fax übergeben, gilt es mit der Absendung des Faxes als zugestellt; wird es per Post übergeben, gilt es mit dem Tag des Posteingangs als zugestellt.
Artikel 11: Rechtsanwendung und Streitbeilegung
11.1 Die Entstehung, Auslegung, Erfüllung und Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags unterliegen dem Recht der Volksrepublik China (unter Ausschluss der Gesetze von Hongkong, Macau und Taiwan), unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
11.2 Bei Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages oder der Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager ergeben, ist jede Partei dazu verpflichtet, Klage bei dem für den Sitz des Nachfragers im Rahmen des Vertrages zuständigen Volksgericht zu erheben.
Artikel 12: Sonstiges
12.1 Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Angebots- und Nachfrageparteien in Kraft (wenn es vor der Unterzeichnung dieses Vertrags eine formelle Bestellkooperation zwischen den Angebots- und Nachfrageparteien gab, wird die Anwendung und das Datum des Inkrafttretens dieses Vertrags auf das Datum des Inkrafttretens der ersten Bestellung zurückgeführt) und ist bis zum 31. Dezember 2016 gültig. Wenn keine der Parteien die andere Partei vor Ablauf des Vertrags schriftlich benachrichtigt oder keine neue Kooperationsvereinbarung getroffen wird, wird dieser Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert und so weiter. Nach Inkrafttreten dieses Vertrags ersetzt er den zuvor von beiden Parteien unterzeichneten "Kauf- und Verkaufsvertrag für Rohstoffe" (sofern vorhanden) und die Beschaffung von Rohstoffen unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrags.
12.2 Dieser Vertrag wird in dreifacher Ausfertigung geschlossen, wobei der Lieferant eine Ausfertigung und der Besteller zwei Ausfertigungen besitzt.
12.3 Der Käufer hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit vorzeitig zu kündigen, muss den Lieferanten jedoch im Voraus schriftlich benachrichtigen. Beide Parteien begleichen die Gebühren entsprechend der tatsächlichen Situation, und der Käufer haftet nicht für etwaige Vertragsverletzungen. Die Kündigung wird mit der Zustellung an die erste Adresse des Vertrags oder die bei der Zusammenarbeit verwendete Kontakt-E-Mail wirksam (die frühere der beiden Kündigungsmethoden gilt als Kündigungszeitpunkt des Vertrags).
12.4 Mit Ausnahme der in diesem Vertrag vereinbarten Anlagen gelten alle Verpflichtungsdokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Lieferantenverpflichtungsschreiben und andere zwischen beiden Parteien vereinbarte Dokumente, als Anlagen zu diesem Vertrag und haben dieselbe Rechtswirkung.
Käufer (Siegel): Zhangzhou Lidaxin Optoelectronics Technology Co., Ltd. Lieferant (Siegel):
Vertretungsberechtigter Vertreter: Vertretungsberechtigter Vertreter:
Unterzeichnungsdatum: 3. September 2024 Unterzeichnungsdatum: 3. September 2024